ENTWICKLUNGSPROGRAMM LÄNDLICHER RAUM

Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg



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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument der Landesregierung Baden‑Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum. Es bietet insbesondere in ländlichen Gebieten ein umfassendes Förderangebot für investive Maßnahmen.

Einen guten Einstieg in die Fördermöglichkeiten bietet die Broschüre „30 Jahre ELR – Wir lassen die Zukunft im Dorf“ (Oktober 2025). Im erklärenden Film erhalten Kommunen, Privatpersonen, Vereine und Unternehmen zudem einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Fördermöglichkeiten.

Die aktuelle Programmausschreibung, die Antragsunterlagen sowie die Fördersatztabelle sind auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar.


Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten. Außerdem können auch Privatpersonen, Vereine sowie Städte und Gemeinden einen Antrag stellen.

 

  • Umnutzung, Aufstockung, umfassende Modernisierung innerhalb der Ortskerne und der angrenzenden Siedlungsflächen der 1960er und 70er Jahre
  • Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch Neugründung, Übernahme oder Erweiterung von Unternehmen
  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen z.B. durch den Erhalt von Dorfläden, Gaststätten, Ärzten, etc. 
  • Schaffung und Anpassung von Gemeinschaftseinrichtungen z.B. von Dorfgemeinschaftshäusern

Die Fördersätze fallen je nach Projekt unterschiedlich hoch aus. Bei überwiegendem Einsatz von CO-speichernden Materilalien in der Tragkonstruktion kann ein Förderzuschlag beantragt werden. Der Fördersatz erhöht sich um 5 Prozentpunkte.

Das ELR wird jährlich zwischen Mai und Juli vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgeschrieben. Der Förderantrag ist über die Gemeinde einzureichen, in der das Projekt umgsetzt wird. Die Einreichungsfrist wird von den Gemeinden individuell festgelegt und liegt i.d.R. zwischen Ende August und Mitte September.




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ELR-Kombi-Darlehen

Das ELR-Kombi-Darlehen der L-Bank ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Voraussetzung für ein ELR-Kombi-Darlehen ist, dass das Vorhaben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wird.

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
  • Sie investieren im ländlichen Raum.
  • Sie erhalten einen ELR-Zuschuss für Ihre Investition.
  • Sie möchten Ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

 

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionsvorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung.
  • Vorhaben, die auch im ELR-Programm gefördert werden.
  • Investitionskosten (auch Investitionskosten, die nicht mit dem ELR-Zuschuss gefördert werden).

Den Förderantrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bei der Sie auch den Kreditvertrag abschließen. Die Hausbank zahlt Ihnen das Förderdarlehen aus. Am besten nehmen Sie das Produktinformationsblatt der L-Bank oder das Programmmerkblatt gleich mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.