FORSCHUNGSFÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN



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Steuerliche Förderung von Forschung

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.



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Horizont Europa - EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ setzt sich aus drei Pfeilern zusammen:

  • Wissenschaftsexzellenz
  • Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (mit den Clustern Gesundheit; Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft; Zivile Sicherheit für die Gesellschaft; Digitalisierung, Industrie und Weltraum; Klima, Energie und Mobilität; Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt)
  • Innovatives Europa

Daneben existiert der Förderbereich „Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.



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ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit diesen kooperierenden Forschungseinrichtungen (FE) Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.



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Innovationsgutscheine

Das Land Baden-Württemberg gibt so genannte "Innovationsgutscheine" an kleine und mittlere Unternehmen aus.

Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Während Innovationsgutschein A für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung einer Innovation zum Einsatz kommt, unterstützt Innovationsgutschein B umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Schwerpunktfeldern:

  • Nachhaltige Mobilität
  • Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz
  • Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften
  • Innovations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte

Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität zum Ziel haben. Beispielsweise kommen folgende Themen infrage:

  • automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung
  • ausfallsichere Komponenten und Systeme
  • Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkomponenten (inklusive Nutzfahrzeuge)
  • fahrzeugtaugliche Batteriesysteme und entsprechende Fertigungstechnologien
  • Antriebssysteme
  • elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik)
  • funktionsintegrierte und/ oder modulare Komponenten für die Elektromobilität
  • Ladetechnologie
  • neue Prozess- und Anlagentechnologien für die Fertigung innovative Bauteile und Produkte
  • ressourcenschonende Logistikkonzepte/ -lösungen

Der Innovationsgutschein Hightech Digital unterstützt anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen zum Ziel haben, siehe Förderprogramme zur Digitalisierung.