DIE MOBILFUNKVERSORGUNG

IM HOHENLOHEKREIS

Während alle großen Gewerbegebiete im Hohenlohekreis mit 4G und größtenteils auch schon mit 5G erschlossen sind, ist insbesondere in den ländlichen Gebieten des Landkreises der 4G-Empfang noch ausbaufähig. Die schwierige Topographie, u.a. mit den eng eingeschnittenen Flusstälern des Kochers und der Jagst, stellen den Mobilfunkausbau der Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Um die Ausbauprojekte der Mobilfunkanbieter bestmöglich zu flankieren, hat der Hohenlohekreis im Jahr 2020 eine umfangreiche Bestandserhebung der Funklöcher erstellen lassen.



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Mobilfunk-Empfangskarte für den Hohenlohekreis

Im Februar 2020 hat das Landratsamt einen externen Dienstleister für die Erhebung der Mobilfunkversorgung auf einem Großteil der öffentlich befahrbaren Straßen im Hohenlohekreis beauftragt. Die Messung der Signalstärke erfolgte für die drei großen Telekommunikationsanbieter.

Zudem wurde der Gesamtsummationsquotient ermittelt, also die Erfassung aller Sendersignale - neben den Mobilfunksendern auch WLAN, Radar, Fernsehsender, TETRA-Richtfunk und weitere Strahlungsquellen. Diese Kennzahl kann dazu dienen, die Einhaltung von Grenzwerten zu überprüfen. Im Hohenlohekreis wurden die Grenzwerte überall eingehalten.

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MOBILFUNKATLAS

Im Mobilfunkatlas des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Mobilfunk-Empfangsqualität für alle Regionen in Deutschland dargestellt. Die Ergebnisse beruhen auf Messungen, die mit der kostenlosen "Funkloch-App" des BMVI mittels Crowdsourcing jederzeit ergänzt werden können.

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Regionale Campusnetze für Unternehmen im Hohenlohekreis

Ab sofort ist die Beantragung von sogenannten regionalen 5G-Lizenzen im Frequenzbereich 3.700-3.800 MHz und und im Bereich 26 GHz möglich. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Das Verfahren richtet sich damit in erster Linie an Gewerbebetriebe oder auch die Landwirtschaft. Es handelt sich dabei um innerbetriebliche Anwendungen und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit.

Mehr Informationen zur Lizenzbeantragung für Campusnetze auf der Seite der Bundesnetzagentur