Forschungsförderung für Unternehmen
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Forschungszulagengesetz zugestimmt. Die steuerliche Forschungsförderung tritt somit zum 1. Januar 2020 in Kraft. Offen ist noch die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zu § 14 Abs. 1 Forschungszulagengesetz, die das Bescheinigungsverfahren zum FuE-Vorhaben regelt. Das Dokument wird demnächst im Bundesrat beraten.
Gesetz zur steuerlichen Förderung FuE
Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung-ZFulBV
Horizont 2020 - EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Weitere Informationen zu Horizont 2020 und zur Antragsstellung erhalten Sie beim Steinbeis-Europa-Zentrum oder der W.I.H.- Wirtschaftsinitiative Hohenlohe GmbH.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Das Programm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit diesen kooperierenden Forschungseinrichtungen (FE) eine Teilfinanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen.
Das Land Baden-Württemberg gibt seit Frühjahr 2008 so genannte "Innovationsgutscheine" an kleine und mittlere Unternehmen aus. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise für deren qualitative Verbesserung.
Informationen erhalten Sie auch bei der IHK Heilbronn-Franken
Hochschule Heilbronn – Forschungsförderung
Informationen zu Forschungsprojekten in Kooperation mit der Hochschule Heilbronn und Fördermöglichkeiten hierzu erhalten Sie hier.
Gesamtübersicht der Förderprogramme
Eine Zusammenfassung der Fördermaßnahmen finden Sie hier.